Re: Baulasteneintrag der zweite....


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 September, 2009 um 17:19:18:

Antwort auf: Re: Baulasteneintrag der zweite.... von Horst P. am 13 September, 2009 um 20:51:20:

hallo Horst P,
in NRW stelle Sie den Antrag im Baulastenverzeichnis Ihrer Stadt. Die für die Baulasteintragung erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) wird/werden unterzeichnet (in NRW/Essen)im Amt für Verwaltung (Stadtplanung und Bauordnung) oder vor einer Notarin/einem Notar.
mfg
Bodo Hermann




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