Errichtung Sichtschutzzaun bei unterschiedlicher Grundstückshöhen


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Abgeschickt von Wenke H. am 15 September, 2009 um 10:00:26

Hallo,

wir haben im letzten Jahr neu gebaut und haben die ursprüngliche Grundstückshöhe nicht verändert. Unsere neuen Nachbarn haben ihren Nullpunkt an der niedrigsten Stelle ihres Grundstücks angenommen und sind dadurch zu uns ca. 60 cm tiefer gekommen. Jetzt gucken wir aus dem WOhnzimmer (und folglich auch von der Terrasse)auf ihre 60 cm tiefer liegende Einfahrt auf die Autos und seit neuestem auf die Mülltonnen. ICh würde gerne einen Sichtschutz hinbauen, der in RLP 1,80 hoch sein darf. Allerdings ist nirgendwo beschrieben, ob ich die von meiner Grundstückshöhe rechnen kann oder ob ich die 60 cm Grundstücksabtragung des NAchbarn mit berücksichtigen muss.

Danke für Infos
Gruß Wenke H.


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