Re: Errichtung Sichtschutzzaun bei unterschiedlicher Grundstückshöhen


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Abgeschickt von bea am 18 September, 2009 um 08:13:47:

Antwort auf: Errichtung Sichtschutzzaun bei unterschiedlicher Grundstückshöhen von Wenke H. am 15 September, 2009 um 10:00:26:

Hallo,
meiner Erfahrung nach (Sachsen) wird die Höhe genommen, wo die Sichtschutzwand stehen soll.
Wie Sie es beschreiben, liegt ihr Flurstück 60cm tiefer als das Nachbargelände - als Absatz.
In Sachsen ist eine Sichtschutzmauer bis 2m Höhe abstandsflächenfrei.
Angenommen, wenn ihr Nachbar eine Sichtschutzwnad erichtet, nimmt es sein 60cm höheres Gelände.
Für die Höhen nimmz man i.R. sowiso die absoluten Höhen Bsp: 318,15 OK Gelände ü. DHHN92 (wie es territorial spezifisch ist) (OK Mauer-OK Gelände=
Höhe Wand)
bea



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