Re: überschreitung baufenster - gemeinde stimmt zu


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von bea am 18 September, 2009 um 08:19:32:

Antwort auf: überschreitung baufenster - gemeinde stimmt zu von slmr am 13 September, 2009 um 17:23:59:

Hallo,
Baufenster gibt es in einem Bebbaungsplan.
Abweichungen zum B-Plan sidn zu beantragen und argumentativ zu unterlegen.
Wenn das Bauamt dem stattgibt, muss die Argumentationsreihe mächtig sein bzw. Sachbearbeiter abhängig (wie das Bauamt des Ermessen sieht).
Schwierig, was Sie dagegen tun können, die Prüfer im bauamt geben dem bauantrag statt.
vielleicht im bauamt vorsprechen, wo die argumente dafür liegen!!sie sind ja nachbar, da muss es doch möglichkeiten geben, nachbarschaftsrecht, abstandflächenrecht (gegen verschattenden Wirkungen von gebäuden etc)
bea



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]