Re: überschreitung baufenster - gemeinde stimmt zu


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 September, 2009 um 20:47:29

Antwort auf: Re: überschreitung baufenster - gemeinde stimmt zu von bea am 18 September, 2009 um 08:19:32:

: Hallo,
: Baufenster gibt es in einem Bebbaungsplan.
: Abweichungen zum B-Plan sidn zu beantragen und argumentativ zu unterlegen.
: Wenn das Bauamt dem stattgibt, muss die Argumentationsreihe mächtig sein bzw. Sachbearbeiter abhängig (wie das Bauamt des Ermessen sieht).
: Schwierig, was Sie dagegen tun können, die Prüfer im bauamt geben dem bauantrag statt.
: vielleicht im bauamt vorsprechen, wo die argumente dafür liegen!!sie sind ja nachbar, da muss es doch möglichkeiten geben, nachbarschaftsrecht, abstandflächenrecht (gegen verschattenden Wirkungen von gebäuden etc)
: bea

Die Abwehrrechte der direkten Nachbarn beschränken sich auf nachbarschützende Belange, wie Einhaltung der Abstandflächen, Rücksichtnahmegebote, Nutzungsart ... darüberhinaus ist es eine städtebauliche Entscheidung und Abwägung, ob das Baufenster als absolute bebaubare Fläche oder mehr als allgemeine Begrenzung der Ausdehnung oder allgemeine Beschränkung der überbaubaren Fläche in Zusammenhang mit der GRZ zu sehen ist.



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