Re: Wohn- und Geschäftshaus ???


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Abgeschickt von Bauassessor am 20 September, 2009 um 21:18:47:

Antwort auf: Wohn- und Geschäftshaus ??? von Hans-Peter Herrmann am 20 September, 2009 um 20:34:01:

Hallo,

eins vorweg: abschließend kann ich Ihre Frage auch nicht beantworten.

aber zunächst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Sie wollen eine bauordnungsrechtliche Frage mit einer steuerrechtlichen Antwort klären. Die Angaben vom Finanzamt spielen keine Rolle für die bauordnungsrechtliche Beurteilung. Entscheidend ist, als was das Gebäude (und seine Räume) in der Baugenehmigung genehmigt wurde.

Wenn Sie also im Grundriss zu Ihrer Baugenehmigung stehen haben, dass ihre Räume, in dem Sie den Innenausbau vornehmen wollen, Geschäftsräume sind, dann sind diese Räume Teil des Geschäftshauses. Wenn die Räume als Wohnraum (Schlafzimmer, Esszimmer, etc.) definiert wurde, dann nicht.

Die Definition eines Geschäftshauses finden Sie höchstwahrscheinlich in der Kommentierung zur Bauordnunng bzw. in der Rechtsprechung. Ich würde es wie folgt umschreiben:

Ein Geschäftshaus ist eine eigenständige bauliche Anlage, in der überwiegend gewerbliche Nutzung(en) mit nicht störenden Betrieben zu finden sind (eigene Definition!)
Ein Wohnhaus dient überwiegend dem unentgeltlichen Zweck des Wohnens (eigene Definition!)
Ein Wohn- und Geschäftshaus ist somit eine bauliche Anlage, in der sowohl eigenständige gewerbliche Nutzungen mit nicht störenden Betrieben, als auch Wohnnutzungen zu finden sind.

Wie gesagt, wenn es überhaupt eine eindeutige Definition gibt, dann in der Kommentierung zur Bayrischen Landesbauordnung.


: Wir werden momentan von der Stadtverwaltung mit einem Baustopp belastet. Wir waren der Meinung, der Innenausbau eines überwiegend als Wohnhaus genutzten Gebäudes sei laut §57 Bayr. Bauordnung nicht genehmigungspflichtig. Im EG befindet sich eine kleine Fahrschule mit max. 20qm Raumfläche. Der Rest vom EG + 1.Stock + ausgebautes DG ist alles Wohnraum für uns.

: In unserem Einkommenssteuerbescheid ist von "Einfamilienhaus" die Rede. Laut einer Teilungserklärung ist unser Haus ein

: "Miteigentumsanteil zu 350/1000, verbunden mit dem Sondereigentum an den nicht zu Wohnzwecken dienendem Raum im Erdgeschoß, der Wohnung im 1.OG und DG, samt darüberliegendem Speicherspitz und den Kellerräumen".

: Nun ist da ein Herr von der Stadt und dem Bauaumt, der alle Macht der Welt inne zu haben scheint, der nun behauptet, wir hätten ein Wohn- und Geschäftshaus und daher ist zwingend ein Genehmigungsverfahren für den Innenausbau (der auschließlich nur unsere Wohneinheit betrifft!!) nötig und daher sofortiger Baustopp wegen Nichteinreichens eines Antrags!!

: Gut, "Wohn- und Geschäftshaus" das kann sein, aber haben wir das laut den Texten von Finanzamt und Teilungserklärung wirklich?? Die sprechen von "Wohnungseigentum" bzw. "Einfamilienhaus".

: Nirgends, aber auch nirgends findet sich irgendeine Definition darüber, was genau ein Wohn- und Geschäftshaus ist! Wo steht das und wo ist das definiert und wie?

: Selbst Mitglieder des örtlicghen Bauauschusses können nicht sagen wo das denn eigentlich steht und festgehalten ist!

: Also, meine Frage:

: Was ist ein Wohn- und Geschäftshaus?
: Wie groß muss mindestens eine Gewerbeeinheit sein im Vergleich zur noch vorhandenen Wohnfläche, damit aus einem "Wohnhaus" ein Wohn- und "Geschäftshaus" wird?
: Oder ist ein Wohnhaus mit kleiner gewerblicher Nutzung automatisch ein Wohn- und Geschäftshaus nach irgendeinem Paragraphen, der unauffindbar ist?

: Ich bin sauer und finde niemanden, der mir das ohne horrende Anwaltskosten erklären kann....

: Trotzdem,
: danke für alle Antworten, die weiterhelfen!
: Peter





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