Abgeschickt von Daniela Nickel am 21 September, 2009 um 21:01:00
Antwort auf: Re: Abstandsgrenzen Reihenhausbalkone von Anders Leben am 21 September, 2009 um 17:55:06:
Danke für die Antwort.
Leider ist der jetzige Eigentümer eine Erbengemeinschaft außerhalb von Deutschland. Eine Lösung mit deren Hilfe wird es sicher nicht geben.
: Wenn man wollte (und die jetzigen Eigentumsverhaeltnisse es zulassen) koennte der jetzige Eigentuemer fuer das ungeteilte Gesamtgrundstueck die Baulasten vermutlich schon bewilligen - auf der Basis der geplanten Teilung natuerlich, damit es spaeter keinen Aerger gibt.
: Man kann also m.E. ohne Probleme auch fuer ein noch ungeteiltes Grundstueck Baugenehmigungen einholen, selbst wenn die Teilung dann noch etwas auf sich warten laesst.
: Wie das aber fuer Eigentum/Beleihung passt, kann ich nicht absehen.
: Wenn man gar keine Balkone will, kann man es natuerlich dabei belassen und schauen, wie es sich entwickelt.
: Mit baulichen Verdrehungen auf unverstandenes Recht reagieren zu wollen, ist zwar architektentypisch - aber fuer die Juristendomaene Baurecht meist keine gute Idee.
: Der Vorgriff auf die spaetere Teilung ist baurechtlich moeglich und loesbar.
: : Hallo,
: : unser Bautr�ger m�chte ein Reihenhaus (drei Eing�nge) bauen. F�r jedes Reihenhaus war ein Balkon (3x1,25m) vorgesehen. Leider halten die Balkone die 3m-Abstandsregel (Berlin) nicht ein. Somit gibt es keine Baugnehmigung. Eine Baulast kann jedem zuk�nftigen Reihenhausbesitzer derzeit nicht einger�umt werden, da das ehemals gro�e Grundst�ck noch nicht geteilt ist. Diese Grundst�cksanteile sollen lt. Grundst�ckskaufvertrag real geteilt werden. Da diese Teilung noch nicht vollzogen ist, liegt auch noch kein Grundbuchblatt f�r jedes Grundst�ck vor, wo eine Baulast f�r die Balkone einger�umt werden k�nnte. Bis die Teilung beim Amt vollzogen ist, k�nnen 6 Monate vergehen. So lange m�ssten wir mit dem Bauantrag dann warten.
: : Der Architekt schl�gt eine durchg�ngige Balkonplatte vor und meint, somit evtl. doch noch zeitnah zu einer Baugenehmigung zu kommen. Eine Baubeginnverz�gerung von 6 Monaten w�re f�r alle Bauherren eine Katastrophe (Bereitstellungszinsen ect.)
: : Wir m�chten eigentlich gar keinen Balkon und eigentlich auch keine Baulast von Nachbar�s Balkon.
: : Fallen euch noch L�sungsm�glichkeiten ein?