Re: Abstandsgrenzen Reihenhausbalkone


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Abgeschickt von Anders Leben am 21 September, 2009 um 17:55:06:

Antwort auf: Abstandsgrenzen Reihenhausbalkone von Daniela Nickel am 21 September, 2009 um 11:32:40:

Wenn man wollte (und die jetzigen Eigentumsverhaeltnisse es zulassen) koennte der jetzige Eigentuemer fuer das ungeteilte Gesamtgrundstueck die Baulasten vermutlich schon bewilligen - auf der Basis der geplanten Teilung natuerlich, damit es spaeter keinen Aerger gibt.
Man kann also m.E. ohne Probleme auch fuer ein noch ungeteiltes Grundstueck Baugenehmigungen einholen, selbst wenn die Teilung dann noch etwas auf sich warten laesst.

Wie das aber fuer Eigentum/Beleihung passt, kann ich nicht absehen.

Wenn man gar keine Balkone will, kann man es natuerlich dabei belassen und schauen, wie es sich entwickelt.

Mit baulichen Verdrehungen auf unverstandenes Recht reagieren zu wollen, ist zwar architektentypisch - aber fuer die Juristendomaene Baurecht meist keine gute Idee.

Der Vorgriff auf die spaetere Teilung ist baurechtlich moeglich und loesbar.

: Hallo,

: unser Bautr�ger m�chte ein Reihenhaus (drei Eing�nge) bauen. F�r jedes Reihenhaus war ein Balkon (3x1,25m) vorgesehen. Leider halten die Balkone die 3m-Abstandsregel (Berlin) nicht ein. Somit gibt es keine Baugnehmigung. Eine Baulast kann jedem zuk�nftigen Reihenhausbesitzer derzeit nicht einger�umt werden, da das ehemals gro�e Grundst�ck noch nicht geteilt ist. Diese Grundst�cksanteile sollen lt. Grundst�ckskaufvertrag real geteilt werden. Da diese Teilung noch nicht vollzogen ist, liegt auch noch kein Grundbuchblatt f�r jedes Grundst�ck vor, wo eine Baulast f�r die Balkone einger�umt werden k�nnte. Bis die Teilung beim Amt vollzogen ist, k�nnen 6 Monate vergehen. So lange m�ssten wir mit dem Bauantrag dann warten.
: Der Architekt schl�gt eine durchg�ngige Balkonplatte vor und meint, somit evtl. doch noch zeitnah zu einer Baugenehmigung zu kommen. Eine Baubeginnverz�gerung von 6 Monaten w�re f�r alle Bauherren eine Katastrophe (Bereitstellungszinsen ect.)
: Wir m�chten eigentlich gar keinen Balkon und eigentlich auch keine Baulast von Nachbar�s Balkon.
: Fallen euch noch L�sungsm�glichkeiten ein?





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