Abstandsgrenzen Reihenhausbalkone


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Abgeschickt von Daniela Nickel am 21 September, 2009 um 11:32:40

Hallo,

unser Bauträger möchte ein Reihenhaus (drei Eingänge) bauen. Für jedes Reihenhaus war ein Balkon (3x1,25m) vorgesehen. Leider halten die Balkone die 3m-Abstandsregel (Berlin) nicht ein. Somit gibt es keine Baugnehmigung. Eine Baulast kann jedem zukünftigen Reihenhausbesitzer derzeit nicht eingeräumt werden, da das ehemals große Grundstück noch nicht geteilt ist. Diese Grundstücksanteile sollen lt. Grundstückskaufvertrag real geteilt werden. Da diese Teilung noch nicht vollzogen ist, liegt auch noch kein Grundbuchblatt für jedes Grundstück vor, wo eine Baulast für die Balkone eingeräumt werden könnte. Bis die Teilung beim Amt vollzogen ist, können 6 Monate vergehen. So lange müssten wir mit dem Bauantrag dann warten.
Der Architekt schlägt eine durchgängige Balkonplatte vor und meint, somit evtl. doch noch zeitnah zu einer Baugenehmigung zu kommen. Eine Baubeginnverzögerung von 6 Monaten wäre für alle Bauherren eine Katastrophe (Bereitstellungszinsen ect.)
Wir möchten eigentlich gar keinen Balkon und eigentlich auch keine Baulast von Nachbar´s Balkon.
Fallen euch noch Lösungsmöglichkeiten ein?




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