Kippgebühren nach LAGA


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Abgeschickt von Hollendung Johannes am 28 September, 2009 um 16:29:35

Hallo zusammen.

Auf unserem Betriebsgelände soll der vorhandene Mitarbeiterparkplatz erneuert werden.
Nach Abtragung der Bit. Befestigung soll eine Abschachtung des Geländes bis zu einer Tiefe von ca. 60 cm stattfinden.
Meine Frage wäre:
1. Was sagt der Begriff aus Kippgebühren gemäß LAGA Z0
2. ------"-----gemäß LAGA Z1.2

Laut Bodengutachten bstehen die unteren Lagen aus kiesigen Stoffen, die leicht mit Schotter oder Steinen durchsetzt sein können.

Worauf müssen wir bei Preisabgabe der Bieter achten?

Mit freundlichen Grüßen

J.Hollendung





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