Abgeschickt von Anders Leben am 29 September, 2009 um 11:15:45:
Antwort auf: Kippgebühren nach LAGA von Hollendung Johannes am 28 September, 2009 um 16:29:35:
Suchen Sie im WWW doch mal nach diesen Begriffen: Es geht um die Zuordnung des abzutragenden Bodens zu bestimmten (Schadstoff-)Belastungsklassen. Z0, die geringste Belastung = bester Boden, schafft in bebauten Gebieten so gut wie niemand. Alles weitere ist sehr fachspezifisch und läßt sich abstrakt m.E. nicht klären.
: Hallo zusammen.
: Auf unserem Betriebsgelände soll der vorhandene Mitarbeiterparkplatz erneuert werden.
: Nach Abtragung der Bit. Befestigung soll eine Abschachtung des Geländes bis zu einer Tiefe von ca. 60 cm stattfinden.
: Meine Frage wäre:
: 1. Was sagt der Begriff aus Kippgebühren gemäß LAGA Z0
: 2. ------"-----gemäß LAGA Z1.2
: Laut Bodengutachten bstehen die unteren Lagen aus kiesigen Stoffen, die leicht mit Schotter oder Steinen durchsetzt sein können.
: Worauf müssen wir bei Preisabgabe der Bieter achten?
: Mit freundlichen Grüßen
: J.Hollendung