Re: Kippgebühren nach LAGA


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Abgeschickt von Anders Leben am 29 September, 2009 um 11:15:45:

Antwort auf: Kippgebühren nach LAGA von Hollendung Johannes am 28 September, 2009 um 16:29:35:

Suchen Sie im WWW doch mal nach diesen Begriffen: Es geht um die Zuordnung des abzutragenden Bodens zu bestimmten (Schadstoff-)Belastungsklassen. Z0, die geringste Belastung = bester Boden, schafft in bebauten Gebieten so gut wie niemand. Alles weitere ist sehr fachspezifisch und läßt sich abstrakt m.E. nicht klären.

: Hallo zusammen.

: Auf unserem Betriebsgelände soll der vorhandene Mitarbeiterparkplatz erneuert werden.
: Nach Abtragung der Bit. Befestigung soll eine Abschachtung des Geländes bis zu einer Tiefe von ca. 60 cm stattfinden.
: Meine Frage wäre:
: 1. Was sagt der Begriff aus Kippgebühren gemäß LAGA Z0
: 2. ------"-----gemäß LAGA Z1.2

: Laut Bodengutachten bstehen die unteren Lagen aus kiesigen Stoffen, die leicht mit Schotter oder Steinen durchsetzt sein können.

: Worauf müssen wir bei Preisabgabe der Bieter achten?

: Mit freundlichen Grüßen

: J.Hollendung




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