Bebauungsplan soll nur halb erschlossen werden!


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Abgeschickt von Thomas am 29 September, 2009 um 08:38:43

Hallo,

bei uns in der Gemeinde wurde ein Bebauungsplan Friedhoferweiterung rechtskräftig gemacht. jetzt gestalten sich die Grundstücksverhandlungen schwierig, und die Gemeinde will nun Grundstück für Grundstück kaufen, und eben nur die gekauften Grundstücke teils für Bauplätze der Eigentümer erschließen und den Rest desselben ursprünglichen Grundstücks für die Friedhofserweiterung nutzen. Der Rest im Bebauungsplangebiet würde somit leer ausgehen. Inwieweit ist so eine Teilerschließung überhaupt zulässig(Bitte mit Rechtsgrundlagen).


Danke



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