Re: Bebauungsplan soll nur halb erschlossen werden!


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Abgeschickt von Bauassessor am 29 September, 2009 um 08:55:59:

Antwort auf: Bebauungsplan soll nur halb erschlossen werden! von Thomas am 29 September, 2009 um 08:38:43:

Hallo,

ein Bebauungsplan ist die planerische Absicht einer Kommune zur städtebaulichen Entwicklung innerhlab eines Planungsgebietes. Aus dem Wort "Absicht" wird schon deutlich, dass es keinen Anspruch auf zeitnahe Realisierung gibt. Somit ist eine "Teilerschließung", sofern die Gemeinde sich an die Vorgaben des B-Plans hält, auch ohne Bedenken möglich - denn die restliche Erschlißeung ist ja nicht ausgeschlossen, sondern nur "auf die lange Bank" geschoben worden. Problematisch wird es erst dann, wenn durch die Umsetzung der Teilerschließung die "Restflächen" nicht mehr entwickelt werden könnten. Dann hätte die Gemeinde eine Planung aufgestellt, die sie selbst nicht mehr erreichen kann.


: Hallo,

: bei uns in der Gemeinde wurde ein Bebauungsplan Friedhoferweiterung rechtskräftig gemacht. jetzt gestalten sich die Grundstücksverhandlungen schwierig, und die Gemeinde will nun Grundstück für Grundstück kaufen, und eben nur die gekauften Grundstücke teils für Bauplätze der Eigentümer erschließen und den Rest desselben ursprünglichen Grundstücks für die Friedhofserweiterung nutzen. Der Rest im Bebauungsplangebiet würde somit leer ausgehen. Inwieweit ist so eine Teilerschließung überhaupt zulässig(Bitte mit Rechtsgrundlagen).

:
: Danke





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