Abgeschickt von Anders Leben am 29 September, 2009 um 11:09:16:
Antwort auf: Re: Schadenersatz bei Kostenüberschreitung von Klaus am 29 September, 2009 um 07:00:50:
Mal unabhängig von den Details:
Schon die nach Rechtsprechung zulässigen - also nicht mangelhaften - Abweichungen von Kostenermittlungen überraschen manchen Bauherrn:
Kostenrahmen +/- 30 %
Kostenschätzung +/- 18%
Kostenberechnung +/- 9%
...
Ansonsten lohnt sich hier u.U. der schon von Herrn Reinartz vorgeschlagene Gang zum Rechtsanwalt, da die Details wohl kaum in einem Forum abschließend geklärt werden können.