Re: Schadenersatz bei Kostenüberschreitung


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Abgeschickt von Klaus am 29 September, 2009 um 07:00:50

Antwort auf: Re: Schadenersatz bei Kostenüberschreitung von Markus Reinartz am 28 September, 2009 um 23:39:46:

Sehr geehrter Herr Reinartz,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Hier einige weitere Angaben zu dem von mir geschilderten Fall:
Vom Bauherren wurde zur Bauplanung und Baudurchführung ein Architekt beauftragt. Auf Basis der Kostenschätzung des Architekten für die einzelnen Gewerke entschloss sich der Bauherr zur Durchführung der Baumaßnahme und schloss mit seiner Hausbank entsprechende Darlehensverträge.
Nach Start der Baumaßnahme wurde jedoch sehr schnell klar, dass die vom Architekten ermittelten Kosten in keinster Weise ausreichend sein würden. Nach mehrmaliger Kontaktaufnahme mit dem Architekten durch den Bauherren zur Klärung des Sachverhaltes brach der Architekt den Kontakt gänzlich ab.
Der Bauherr beauftragte nun einen neuen Architekten zur weiteren Bauplanung und Baudurchführung. Die Kostenschätzung des neuen Architekten ergab nun wesentlich höhere Kosten zur Durchführung der Baumaßnahme für alle Gewerke, ohne dass der Bauherr zusätzliche Wünsche geäußert hätte.
Auch der neue Architekt versuchte vergeblich, mit dem ursprünglichen Architekten ein klärendes Gespräch herbeizuführen.
Aufgrund der Kostenschätzung des neuen Architekten kam es nun zu einem wesentlich höheren Finanzierungsbedarf und somit zu einer wesentlich höheren monatlichen Belastung des Bauherren.

Daher meine Frage: Können in diesem Fall Schadensersatzansprüche gegen den ursprünglichen Architekten bestehen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Klaus

: Werter Forumsteilnehmer,

: Sie haben sehr wenige Angaben hinsichtlich dem geschlossenen Vertrag mit dem Architekten gemacht.

: Sie haben auch sehr wenige Angaben zu Ihrer Person bzw. zu dem Fragesteller gemacht, theoretisch könnten Sie auch der Architekt sein.

: Ein seriös arbeitender Architekt wird die Kosten sicherlich auf der Grundlage seiner Berechnungen schätzen und die Berechnungsgrundlage (z. B. einen Leistungstext) mit in den Vertrag einbringen.

: Somit dürfte sich daraus zweifelsfrei ergeben, ob und welche Kosten in welcher Höhe überschritten wurden.

: Und natürlich sollten Sie bezüglich der weiteren Ausführung des Projektes und natürlich auch hinsichtlich der Kostenüberschreitung befragt geläutert und ausreichend aufgeklärt worden sein.

: Ist dem nicht so müsste gerpüft werden warum und wieso dies denn un tatsächlich eingetreten ist und wie weiter vorzugehen ist.

: Für eine Schadensersatzklage sollten Sie regelmäßig einen Juristen befragen. Die können Ihnen am ehesten weiter helfen.

: Mit freundlichen Grüßen

: Markus Reinartz

: Freier Sachverständiger für Bauwesen

: Hauptstraße 51
: 53894 Mechernich

: E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
: Handy: 0170 2940 223

:
: PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.

:
: : Hallo!
: : Wie gestalten sich die Schadensersatzansprüche des Bauherren gegenüber einem Architekten, wenn es bei Durchführung einer Altbausanierung zu einer massiven Kostenüberschreitung gegenüber dem Kostenvoranschlag des Archtekten gekommen ist?
: : Im Forum habe ich irgendwo gelesen, dass man lediglich bei einem Stop der Sanierungsmaßnahmen
: die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten geltend machen kann. Setzt man das Bauvorhaben trotz höherer Kosten fort, verfallen die Schadensersatzansprüche.
: : Eine weitere Frage: Sollten doch Schadensersatzansprüche bestehen, verfallen diese nach einer gewissen Zeit?

: : Vielen Dank

: : Klaus




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