Re: Schadenersatz bei Kostenüberschreitung


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 28 September, 2009 um 23:39:46

Antwort auf: Schadenersatz bei Kostenüberschreitung von Klaus am 28 September, 2009 um 10:51:26:

Werter Forumsteilnehmer,

Sie haben sehr wenige Angaben hinsichtlich dem geschlossenen Vertrag mit dem Architekten gemacht.

Sie haben auch sehr wenige Angaben zu Ihrer Person bzw. zu dem Fragesteller gemacht, theoretisch könnten Sie auch der Architekt sein.

Ein seriös arbeitender Architekt wird die Kosten sicherlich auf der Grundlage seiner Berechnungen schätzen und die Berechnungsgrundlage (z. B. einen Leistungstext) mit in den Vertrag einbringen.

Somit dürfte sich daraus zweifelsfrei ergeben, ob und welche Kosten in welcher Höhe überschritten wurden.

Und natürlich sollten Sie bezüglich der weiteren Ausführung des Projektes und natürlich auch hinsichtlich der Kostenüberschreitung befragt geläutert und ausreichend aufgeklärt worden sein.

Ist dem nicht so müsste gerpüft werden warum und wieso dies denn un tatsächlich eingetreten ist und wie weiter vorzugehen ist.

Für eine Schadensersatzklage sollten Sie regelmäßig einen Juristen befragen. Die können Ihnen am ehesten weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.


: Hallo!
: Wie gestalten sich die Schadensersatzansprüche des Bauherren gegenüber einem Architekten, wenn es bei Durchführung einer Altbausanierung zu einer massiven Kostenüberschreitung gegenüber dem Kostenvoranschlag des Archtekten gekommen ist?
: Im Forum habe ich irgendwo gelesen, dass man lediglich bei einem Stop der Sanierungsmaßnahmen
die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten geltend machen kann. Setzt man das Bauvorhaben trotz höherer Kosten fort, verfallen die Schadensersatzansprüche.
: Eine weitere Frage: Sollten doch Schadensersatzansprüche bestehen, verfallen diese nach einer gewissen Zeit?

: Vielen Dank

: Klaus





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