Abgeschickt von Werner Leclercq am 03 Oktober, 2009 um 11:57:07
Wenn in einem Bauvertrag nach VOB Teil B ein Fertigstellungstermin vereibart ist aber keine Vertragsstrafen bei Überschreitung, kann der Auftraggeber mit angemessener Fristsetzung Abzüge von der Schlussrechnung androhen und wenn wie, d.h. was ist dabei zu beachten?