Re: Verzug der Bauleistung - Nichteinhaltung Fertigstellungstermin


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Abgeschickt von neff am 21 Oktober, 2009 um 12:59:41

Antwort auf: Verzug der Bauleistung - Nichteinhaltung Fertigstellungstermin von Werner Leclercq am 03 Oktober, 2009 um 11:57:07:

: Wenn in einem Bauvertrag nach VOB Teil B ein Fertigstellungstermin vereibart ist aber keine Vertragsstrafen bei Überschreitung, kann der Auftraggeber mit angemessener Fristsetzung Abzüge von der Schlussrechnung androhen und wenn wie, d.h. was ist dabei zu beachten?

Wichtig ist zuerst zu klären, was der Grund für den "Verzug" war/ist ?
Änderungen (Pläne, Baumaterial,...) zusätzliche Wünsche, Beeinträchtigungen durch Bauherr, Unvorhersehbares, Unfall, Krankheit, Schlecht-wetter, Streik, ....





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