Sichtschutzzaun zum Nachbarn (Höhe/Länge)


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Abgeschickt von Rossi am 05 Oktober, 2009 um 19:22:34

Hallo,
folgende Frage:

Falls jemand ein Haus mit Grundstück kauft und dort bereits ein 1,8m hoher und 25m langer Sichtschutzzaun befindet könnte dann der Eigentümer des Nachbargrundstückes nach 20 Jahren herkommen und verlangen, dass der Zaun nur noch auf 5m die 1,8m haben darf und der Rest auf 1,5m bzw. noch niedriger heruntergebaut werden muss?

Soweit ich weiß sind auch beide Eigentümer der Grundstücke auch Eigentümer des Sichtschutzes, egal, wer der mal errichtet hat. So steht das im Nachbarschaftsrecht von Schleswig Holstein und wenn ich das richtig verstehe dann würde das bedeuten, dass eine Änderung nur stattfinden darf, wenn beide Parteien zustimmen, oder?
Außerdem kann man doch auch davon ausgehen, dass ein Zaun, der 20 Jahre O.K. war nun nicht einfach auf Verlangen einer Partei entfernt bzw verändert werden muss.
Es wäre schön, dazu einmal einige Meinungen zu hören.

Vielen Dank
Rossi



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