Re: Motorrad in Grenzgarage ausreichend


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Abgeschickt von Anders Leben am 07 Oktober, 2009 um 17:04:16:

Antwort auf: Re: Motorrad in Grenzgarage ausreichend von Bob Baumeister am 06 Oktober, 2009 um 20:56:32:

Die massgebliche Vorschrifte duerfte die abstandflaechenrechtliche Pivilegierung nach § 6 Abs. 10 der Hessischen Bauordnung sein.
Wie in anderen Bundeslaendern auch gibt es dort Sonderregeeln, wonach gerade Garagen die sonst erforderlichen Grenzabstaende nicht einhalten muessen.
In § 2 Abs. 10 S. 2 wird die Garage legaldefiniert:
"Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen."
Zu den Kraftfahrzeugen gehoeren auch die Motorraeder.
Das Urteil aus RhP kenne ich nicht, evtl stammt es aber aus einer Zeit, zu der Abstellräume noch nicht so weitreichend mitprivilegiert waren wie heute und waere damit auf die HBO nicht unbedingt uebertragbar.

Vorausgesetzt wird aber immer eine rechtlich und tatsaechliche Nutzbarkeit: Darf man mit dem Motorrad die rueckwaertige Strasse benutzen?
Ausserdem bleibt natuerlich das Planungsrecht beachtlich, evtl. kommen von dort (Bebauungsplan) weitere Einschraenkungen zu Nebenanlagen.
Vielleicht einfach mal bei der zustaendigen Behoerde fuer den konkreten Standort nachfragen?
Gruss
Anders



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