Abgeschickt von Bob Baumeister am 09 Oktober, 2009 um 21:47:45
Antwort auf: Re: Motorrad in Grenzgarage ausreichend von Anders Leben am 07 Oktober, 2009 um 17:04:16:
Die rückwärtige Straße ist eine ganz normale öffentliche Anliegerstraße, also kein Problem.
Das Motorrad kann in die zukünftige Garage gefahren werden.
Der B-Plan ist aus 1963 und enthält eine Bauflucht vorn zur Straße und die üblichen GRZ/GFZ Zahlen. Nichts bedenkliches.
Das bezugnehmende Urteil zum Motorrad ist Az.: 3 K 454/07.MZ, Urteil vom 15.01.2008.(einfach googeln)
Wäre nett, wenn Sie sich das anschauen und noch etwas dazu bemerken.
Danke für die gute Antwort.
Gruß
Bob