Verlust Baugenehmigung durch Verbindung zu Schwarzbau


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Abgeschickt von Karsten am 08 Oktober, 2009 um 11:28:04

Folgendes Fallbeispiel.

Eine genehmigte 6m Grenzgarage wird um 5m auf 11m durch einen Werkstattanbau verlängert.

Bei dem Werkstattanbau handelt es sich um einen klassischen Schwarzbau ohne jede Genehmigung und ohne die Möglichkeit genehmigt zu werden da die Grenzbebauung 9m Überschreitet und keine Abstandflächenbaulst eingetragen werden kann.

Was passiert, wenn jetzt die Wand zwischen Garage und Werkstattanbau entfernt wird.

Bleibt die Genehmigung für die Garage bestehen oder sind dann sowohl Garage wie auch der Anbau als eins zu betrachten und somit in der Gesamtheit ein ungenehmigte Schwarzbauten. (Verlust der Baugenehmigung)
Nutzung weiterhin Garage im vorderern Teil und Werkstatt im hintern angebauten Teil.

Ich glaube mich an ein Urteil erinnern zu können, nachdem in solchen Fällen die Baugenehmigung aughehoben ist.

Freue mich auf eine konstruktive Diskusion.



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