Re: Wohnhaus im Aussenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Oktober, 2009 um 23:39:05

Antwort auf: Re: Wohnhaus im Aussenbereich von Bauassessor am 09 Oktober, 2009 um 22:56:09:

Der Schwiegersohn des Nebenerwerbslandwirts ist garantiert nicht privilegiert. Zumindest nicht aus dieser Eigenschaft heraus.


: Hallo,

: als Nebenerwerbslandwirt sind Sie in der Regel nicht priviligiert im Sinne des § 35 BauGB - und somit ist Ihr Vorhaben nicht zulässig. In einigen wenigen Fällen - bei großzügiger Verwaltung und Landwirtschaftskammen - gibt es rechtlich bedenkliche Ausnahmen - aber wo kein Kläger, da kein Richter.


:
: : Servus verehrte Gemeinde,

: : folgende Voraussetzungen:

: : Mein Schwiegervater ist "Nebenerwerbslandwirt" in Bayern und hat ein Grundstück ca. 1 Tagwerk groß. Mit zwei genehmigungsfreien Hütten (Heuschober und Maschinenhalle) drauf. Sein Wohnhaus liegt ca. 1 km entfernt auf einem seperaten Grundstück.

: : Jetzt möchten meine Frau und ich bzw. im weitesten Sinne der Schwiegervater dort noch ein Wohnhaus errichten. ca. 100 qm Grundfläche (brutto).

: : Die Frage, die sich uns stellt:
: : - Gehören wir mit einem Wohnhaus zum priviligierten Bereich?
: : - Die sog. Hofstelle: ist dabei das Grundstück zu sehen, oder das Wohnhaus in dem er selber wohnt (das 1 km entfernte).

: : Die entsprechenden Gesetzestexte habe ich bereits gelesen, habs aber nicht 100%ig verstanden.

: : Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

: : Simon





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