Re: Wohnhaus im Aussenbereich


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Abgeschickt von Bauassessor am 09 Oktober, 2009 um 22:56:09:

Antwort auf: Wohnhaus im Aussenbereich von Simon Br. am 09 Oktober, 2009 um 13:12:15:

Hallo,

als Nebenerwerbslandwirt sind Sie in der Regel nicht priviligiert im Sinne des § 35 BauGB - und somit ist Ihr Vorhaben nicht zulässig. In einigen wenigen Fällen - bei großzügiger Verwaltung und Landwirtschaftskammen - gibt es rechtlich bedenkliche Ausnahmen - aber wo kein Kläger, da kein Richter.


: Servus verehrte Gemeinde,

: folgende Voraussetzungen:

: Mein Schwiegervater ist "Nebenerwerbslandwirt" in Bayern und hat ein Grundstück ca. 1 Tagwerk groß. Mit zwei genehmigungsfreien Hütten (Heuschober und Maschinenhalle) drauf. Sein Wohnhaus liegt ca. 1 km entfernt auf einem seperaten Grundstück.

: Jetzt möchten meine Frau und ich bzw. im weitesten Sinne der Schwiegervater dort noch ein Wohnhaus errichten. ca. 100 qm Grundfläche (brutto).

: Die Frage, die sich uns stellt:
: - Gehören wir mit einem Wohnhaus zum priviligierten Bereich?
: - Die sog. Hofstelle: ist dabei das Grundstück zu sehen, oder das Wohnhaus in dem er selber wohnt (das 1 km entfernte).

: Die entsprechenden Gesetzestexte habe ich bereits gelesen, habs aber nicht 100%ig verstanden.

: Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

: Simon




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