Wohnhaus im Aussenbereich


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Abgeschickt von Simon Br. am 09 Oktober, 2009 um 13:12:15

Servus verehrte Gemeinde,

folgende Voraussetzungen:

Mein Schwiegervater ist "Nebenerwerbslandwirt" in Bayern und hat ein Grundstück ca. 1 Tagwerk groß. Mit zwei genehmigungsfreien Hütten (Heuschober und Maschinenhalle) drauf. Sein Wohnhaus liegt ca. 1 km entfernt auf einem seperaten Grundstück.

Jetzt möchten meine Frau und ich bzw. im weitesten Sinne der Schwiegervater dort noch ein Wohnhaus errichten. ca. 100 qm Grundfläche (brutto).

Die Frage, die sich uns stellt:
- Gehören wir mit einem Wohnhaus zum priviligierten Bereich?
- Die sog. Hofstelle: ist dabei das Grundstück zu sehen, oder das Wohnhaus in dem er selber wohnt (das 1 km entfernte).

Die entsprechenden Gesetzestexte habe ich bereits gelesen, habs aber nicht 100%ig verstanden.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Simon





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