Grenzüberbau


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Abgeschickt von Peter Baatz am 10 Oktober, 2009 um 10:25:08

Unser Nachbar behauptet, dass wir mit unserem Carport und Sockelgeschoß ca. 7,5 cm auf seinem Grundstück stehen. Unser Vermesser hat uns versichert nachdem er eine Messung machte, dass dem nicht der Fall ist. Angabe unseres Vermessers = 0,0 m . Ein vom Gericht bestellter Vermesser maß dann 4 cm eine Seite und 2 cm auf der anderen Seite. Daraufhin beorderte ich meinen Vermesser noch einmal her und dieser stellte dann 3 und 1 cm Überbau fest. Was soll ich nun glauben, wo doch mein Vermesser wußte, dass diese Angelegenheit gerichtlich geklärt werden wird. Wie soll ich mich jetzt verhalten und welche Möglichkeiten habe ich nun?
Ich wohne in NRW.
MfG P.Baatz



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