Ruhe bewahren.


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Abgeschickt von Anders Leben am 12 Oktober, 2009 um 12:07:54:

Antwort auf: Grenzüberbau von Peter Baatz am 10 Oktober, 2009 um 10:25:08:

Ruhe bewahren.

Überbau kommt schon mal vor und ist z.B. in §§ 912 BGB entsprechend geregelt (kann man auch als Laie lesen und verstehen).
Die zu zahlende Überbaurente ist üblicherweise gering - für so wenig Geld würde Ihr Nachbar die Teilfläche vermutlich nicht verkaufen.
(Ich verstehe Sie so, dass die Gebäude schon fertiggestellt sind.)

Inwieweit Sie etwaige Schäden/Mehrkosten von den für den Bau verantwortlichen Beteiligten, v.a. Ihrem Vermesser ersetzt verlangen können, sollten Sie ggf. mit einem Rechtsanwalt klären - wenn Sie es nicht mit gesundem Menschenverstand und einem Gespräch hinbekommen.




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