Re: Unterschiedliche Grundstückshöhen bzw. Einfriedung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Coco am 13 Oktober, 2009 um 12:37:56:

Antwort auf: Unterschiedliche Grundstückshöhen bzw. Einfriedung von Petra am 09 Oktober, 2009 um 20:17:56:

wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, kann der Nachbar keinen Zaun mehr setzen, wenn einer bereits vorhanden ist.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]