Unterschiedliche Grundstückshöhen bzw. Einfriedung


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Abgeschickt von Petra am 09 Oktober, 2009 um 20:17:56

Hallo da Draußen,
mal angenommen man würde sich ein Reihenhaus kaufen und das Grundstück läge zb. 1,20m tiefer als das vom Nachbarn.Wie hoch dürfte man nun seine Einfriedung zb.Lammellenzaun errichten? Wenn man nach Üblichen Vorschriften gehen würde, glaube ich könnte man bis 1,80m gehen.Wie hoch dürfte dann aber der Nachbar seinen Zaun bzw. Lammellen setzen,auch 1,80m hoch wenn doch sein Grundstück bereitz 1,20m höher liegt?



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