Re: Unterschiedliche Grundstückshöhen bzw. Einfriedung


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Abgeschickt von Ricemountain am 07 November, 2009 um 22:24:02

Antwort auf: Unterschiedliche Grundstückshöhen bzw. Einfriedung von Petra am 09 Oktober, 2009 um 20:17:56:

: Hallo da Draußen,
: mal angenommen man würde sich ein Reihenhaus kaufen und das Grundstück läge zb. 1,20m tiefer als das vom Nachbarn.Wie hoch dürfte man nun seine Einfriedung zb.Lammellenzaun errichten? Wenn man nach Üblichen Vorschriften gehen würde, glaube ich könnte man bis 1,80m gehen.Wie hoch dürfte dann aber der Nachbar seinen Zaun bzw. Lammellen setzen,auch 1,80m hoch wenn doch sein Grundstück bereitz 1,20m höher liegt?
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Hallo Petra,
Habe gerade dein Beitrag gelesen und diese frage ist garnicht mal schlecht also eigentlich 60cm nun weis ich aber das es von Bundesland zu Bundesland anders gehand habt wird.Hier in Brb anders als wie am Rhein.
Aber wenn du wirklich ganz genau sicher gehen willst reicht ein anruf in deinem Rathaus/Ordnugsamt die müssen es Dir auf jedenfall sagen können
Mfg ein Nachbar ;op





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