Re: Wochenendhaus


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Abgeschickt von K.D. am 14 Oktober, 2009 um 10:17:40

Antwort auf: Wochenendhaus von Lugert Bernhard am 08 Oktober, 2009 um 15:39:23:

: Hallo, ich plane ein Wochenendhaus zu kaufen, das ca. 120 qm Wohnfläche hat und einen grossen Grund. Das Abwasser muss bis 2010 anstelle der Sickergrube zum Nachbargrundstück neu gelegt werden. Ist von der Stadt, der das Grundstück gehört genehmigt. Das Haus scheint in gutem Zustand zu sein. Zufahrt wird nicht geräumt, kein Strassenlicht. Ich plane auf dem Wochenendhaus meinen Hauptwohnsitz anzumelden, dies wird von der Stadt geduldet. Bekomme ich rechtl. Probleme mit WE und Hauptwohnsitz und ist es erlaubt meinen grafischen Beruf dort auszuüben, bzw. unterzuvermieten??? Rat und Hilfe wäre sehr nett, auf meine aufgeführten Punkte.

Antwort: Wenn Sie dort wohnen wollen, sollte das Haus schon zum Dauerwohnen baurechtlich zugelassen sein. Freie Berufe sind nur in den Gebieten nach §§ 2- 9 BauBVO zulässig.
Sollte die Baugenehmigung nicht da sein oder nicht erteilt werden sollen, lassen Sie die Finger davon.




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