Re: Wochenendhaus


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Abgeschickt von Anders Leben am 14 Oktober, 2009 um 13:10:29:

Antwort auf: Re: Wochenendhaus von K.D. am 14 Oktober, 2009 um 10:17:40:

: Antwort: Wenn Sie dort wohnen wollen, sollte das Haus schon zum Dauerwohnen baurechtlich zugelassen sein. Freie Berufe sind nur in den Gebieten nach §§ 2- 9 BauBVO zulässig.
: Sollte die Baugenehmigung nicht da sein oder nicht erteilt werden sollen, lassen Sie die Finger davon.

Sehe ich auch so. Das klingt nach einem Schwarzbau (illegale Nutzung zum Dauerwohnen). Es sei denn, der verlangte Kaufpreis beträgt in etwa den Verkehrswert in unbebautem Zustand anzüglich der Abbruchkosten.

Link zum Nachlesen siehe unten





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