Re: nutzungsänderung Laden->Gaststätte


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Abgeschickt von Rechtsanwalt Thilo Müller, 64668 Rimbach am 23 November, 2004 um 17:07:50

Antwort auf: nutzungsänderung Laden->Gaststätte von bjorn weidemann am 04 August, 2004 um 14:48:25:

:Hallo, Änderung der Gemeinschaftsordnung im Sinne von § 10 WEG müssen, soweit sie grundlegende und wesentliche Regelungen des Zusammenlebens betreffen, einstimmig getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Nutzungsänderungen. Ein Laden darf nicht in eine Gaststätte geändert werden, hierzu gibt es jede menge Rechtsprechung.

: in der teilungserklärung des objektes steht die nutzung als LADEN. nun hat uns der hausverwalter der immobilie mitgeteilt, dass einer nutzungsänderung nur von der eigentümerversammlung zugestimmt werden kann. der antrag müsse von den eigentümern mit 100% der stimmen zugestimmt werden.

: ist dem wirklich so?

: der eigentümer des ladens (unser evtl. vermieter) meint aber das 75% der stimmen reichen würden.
: wer kann uns helfen und genau sagen was hausverwaltung, bzw. eigentümerversammlungen wirklich mit wieviel % der stimmen zu entscheiden haben?
: mit vielen dank im voraus.
: bjorn weidemann




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