Re: Baugenehmigung ohne Kfz Stellplatz


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Abgeschickt von Bauassessor am 20 Oktober, 2009 um 10:38:18:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung ohne Kfz Stellplatz von Andreas L. am 19 Oktober, 2009 um 19:22:41:

Hallo,

habe ich irgendetwas überlesen? Die Baulast wurde wieder gestrichen? Das haben Sie vorher nicht geschrieben! Haben Sie der Streichung zugestimmt? Wenn nein, dann war die Baulaststreichung schon mal rechtsunwirksam.

Wo wollen Sie eigentlich ein Carport errichten? Auf dem Grundstück, dass Ihnen ursprünglich per Baulast gesichert worden ist, nun aber nicht mehr gesichert sein soll?

Wenn dem so ist, haben Sie ja gar kein Verfügungsrecht über das Grundstück. Einen Antrag könnten Sie zwar stellen, aber ihr Nachbar könnte dem widersprechen, da Ihnen das Grundstück ja gar nicht gehört...

: Ja dies ist schon richtig, nur wie konnte das Amt dann die Baulast später wieder streichen lassen, wenn doch für eine Baugenehmigung ein Stellplatz ausgewiesen sein muss ?
: Dann war ja alles für die Katz, oder ?

: Habe ich nun noch eine reelle Chance auf ein Carport ?

:
: Gruß...

: : Hallo,

: : dafür haben Sie ja die Baulast vereinbart - oder verstehe ich Sie falls. Durch die Baulast haben Sie eine Stellplatzfläche nachweisen können. Und somit ist auch die Baugenehmigung rechtens.

: :
: : : Hallo,

: : : das Bundesland ist Niedersachsen, wir haben eine Baulast vereinbart.
: : : Was uns so wundert, ist die Tatsache, dass zuerst die Baugenehmigung verweigert wurde, später jedoch ohne Stellplatz (eigentlich gar nicht möglich in unserer Gemeinde), stattgegeben wird.

: : : Gruß...

: : : : Hallo,

: : : : welches Bundesland? Haben Sie und ihr Nachbar eine Grunddienstbarkeit oder eine Baulast vereinbart?

: : :
: : : : : Wir haben ein Doppelhaus gebaut, dafür war die Ausweisung eines Stellplatzes erforderlich, diesen konnten wir allerdings nicht erbringen, weil der dafür erforderliche Bauteppich bereits vollständig von unserer Haushälfte verbaut war.
: : : : : Somit wurde zunächst der Bauantrag abgelehnt, unsere Nachbarn hatten noch Platz auf ihrem Teil des Bauteppichs und so wurde einfach ein Stellplatz auf deren Grundstück als unser Stellplatz ausgewiesen.
: : : : : Später bekamen unsere Nachbarn allerdings bedenken, falls wir unsere Haushälfte einmal verkaufen würden und so wurde versucht, unseren Stellplatz im Nachhinein streichen zu lassen, dies wurde auch stattgegeben, komischerweise von dem Amt, welches vorher eine Baugenehmigung aufgrund des nicht vorhandenen Stellplatzes verweigerte, wie kann das sein ?
: : : : : Nun würden wir gerne ein Carport bauen, kann grundsätzlich zunächst nicht klappen,weil wir ja nicht mal einen Stellplatz haben, oder gibt es doch einen Weg, denn eigentlich dürften wir ja nicht mal ein Haus haben ?

: : : : : Gruß...




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