Re: Kellerüberdachungen in RLP genehmigungsfrei?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Oktober, 2009 um 19:48:43

Antwort auf: Re: Kellerüberdachungen in RLP genehmigungsfrei? von lemoncoke am 20 Oktober, 2009 um 08:03:40:

Die Dimension klingt nicht nach einer reinen Überdachung eines Kellerabgangs. Grundsätzlich sollte vermieden werden über fadenscheinige und vor allem offensichtliche Ausweitungen von Begriffsdefinitionen an sich eindeutiger Sachverhalte eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Das geht meistens schief.

Genehmigungfrei ist nur, was in der jeweiligen Bauordnung als solches auch aufgelistet ist.

Abgesehen davon hätten die 34 m² bereits bei einer Höhe von 1,47 m die 50 m³ überschritten.

: Also ein Kellerabgang soll mit ca. 34 m² überdacht werden.


: : Was ist denn eine "Kellerüberdachung" ... bzw. was muß man sich unter einem Keller ohne Überdachung vorstellen?

: :
: : : Hallo zusammen,

: : : sind Kellerüberdachungen in RLP ebenfalls nach LBauO genehmigungsfrei?

: : : Im LBauO sind Dacheindeckungen, Terassen- und Wintergärtenüberdachungen bis 50m³ genehmigungsfrei. Zählt eine Kellerüberdachung auch dazu?

: : : Wäre über eine Aufklärung euch sehr dankbar.

: : : VG
: : : lemoncoke





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