Re: Kellerüberdachungen in RLP genehmigungsfrei?


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Abgeschickt von lemoncoke am 20 Oktober, 2009 um 08:03:40:

Antwort auf: Re: Kellerüberdachungen in RLP genehmigungsfrei? von Dirk Baumeister am 19 Oktober, 2009 um 20:20:42:

Also ein Kellerabgang soll mit ca. 34 m² überdacht werden.

: Was ist denn eine "Kellerüberdachung" ... bzw. was muß man sich unter einem Keller ohne Überdachung vorstellen?

:
: : Hallo zusammen,

: : sind Kellerüberdachungen in RLP ebenfalls nach LBauO genehmigungsfrei?

: : Im LBauO sind Dacheindeckungen, Terassen- und Wintergärtenüberdachungen bis 50m³ genehmigungsfrei. Zählt eine Kellerüberdachung auch dazu?

: : Wäre über eine Aufklärung euch sehr dankbar.

: : VG
: : lemoncoke




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