Re: Kellerüberdachungen in RLP genehmigungsfrei?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Oktober, 2009 um 20:20:42

Antwort auf: Kellerüberdachungen in RLP genehmigungsfrei? von lemoncoke am 19 Oktober, 2009 um 08:38:15:

Was ist denn eine "Kellerüberdachung" ... bzw. was muß man sich unter einem Keller ohne Überdachung vorstellen?


: Hallo zusammen,

: sind Kellerüberdachungen in RLP ebenfalls nach LBauO genehmigungsfrei?

: Im LBauO sind Dacheindeckungen, Terassen- und Wintergärtenüberdachungen bis 50m³ genehmigungsfrei. Zählt eine Kellerüberdachung auch dazu?

: Wäre über eine Aufklärung euch sehr dankbar.

: VG
: lemoncoke





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