Abgeschickt von lemoncoke am 19 Oktober, 2009 um 08:38:15:
Hallo zusammen,
sind Kellerüberdachungen in RLP ebenfalls nach LBauO genehmigungsfrei?
Im LBauO sind Dacheindeckungen, Terassen- und Wintergärtenüberdachungen bis 50m³ genehmigungsfrei. Zählt eine Kellerüberdachung auch dazu?
Wäre über eine Aufklärung euch sehr dankbar.
VG
lemoncoke