Abstandsfläche bei neuen Balkonen


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Abgeschickt von Bernd am 23 Oktober, 2009 um 16:53:56

Hallo Forum,
ich hätte da mal eine Frage zu den Abstandsflächen.
Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, dass 1950 mit 3m Grenzabstand errichtet wurde. An dieses Gebäude sollen nun Balkone mit einer Ausladung von 2,00m angebracht werden. Nach heutigem Recht dürfen diese nur bis 2m Abstand zur Nachbarsgrenze errichtet werden.
Der Nachbar hat nichts dagegen, möchte aber keinesfalls eine Abstandsflächenlast übernehmen.

Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Balkone zu errichten ohne Flächenlast? Das Bestandsgebäude an sich bräucht nach heutigem Recht schon eine Abstandsfläche von 6,00m... die Abstandsfläche der neuen Balkone beträgt 2,00m. Die Abstandsfläche der Balkone würde also weit geringer sein, als die des Gebäudes.
Weiß jemand Rat?

Grüße
Bernd




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