Re: Abstandsfläche bei neuen Balkonen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Oktober, 2009 um 08:01:56

Antwort auf: Abstandsfläche bei neuen Balkonen von Bernd am 23 Oktober, 2009 um 16:53:56:

Welches Bundesland? ... in NRW müssten die Balkone als privilegierte Balkone, also ohne eigene Abstandflächen, 3,0 m Abstand zur Grenze einhalten und meines Wissens fordern alle Länder mehr als 2,0 m Mindest-Grenzabstand sofern Abstandflächen nachzuweisen sind.

Abweichungen von der Bauordnung, z. B. der erforderlichen Tiefe der Abstandfläche, sind grundsätzlich möglich, wenn nachbarschützende Gründe oder Gründe des Brandschutzes nicht entgegen stehen. Das läge dann im Ermessen der Behörde.

Insgesamt klingt die Situation für meine Begriffe aber nicht vielversprechend. Vielleicht mal eine andere Gebäudeseite in Betracht ziehen.


: Hallo Forum,
: ich hätte da mal eine Frage zu den Abstandsflächen.
: Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, dass 1950 mit 3m Grenzabstand errichtet wurde. An dieses Gebäude sollen nun Balkone mit einer Ausladung von 2,00m angebracht werden. Nach heutigem Recht dürfen diese nur bis 2m Abstand zur Nachbarsgrenze errichtet werden.
: Der Nachbar hat nichts dagegen, möchte aber keinesfalls eine Abstandsflächenlast übernehmen.

: Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Balkone zu errichten ohne Flächenlast? Das Bestandsgebäude an sich bräucht nach heutigem Recht schon eine Abstandsfläche von 6,00m... die Abstandsfläche der neuen Balkone beträgt 2,00m. Die Abstandsfläche der Balkone würde also weit geringer sein, als die des Gebäudes.
: Weiß jemand Rat?

: Grüße
: Bernd





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