gutachter und haftung


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Abgeschickt von wassermaenner am 26 Oktober, 2009 um 19:54:05

hallo zusammen,
folgende frage: angenommen man möchte ein haus kaufen und beauftragt einen gutachter/ sachverständigen damit, das haus zu beurteilen (bauschäden, welche renovierungen sind notwendig, ...), wie sieht das dann mit der haftung aus, wenn der gutachter grobe mängel am haus übersieht?
vorausgesetzt, der gutachter wird offiziel beauftragt und erstellt ein schriftliches gutachten...
vielen dank für eure hilfe!
ach ja: habt ihr einen ahnung, was so ein gutachten kostet? finde ganz unterschiedliche angaben im netz.
gruß, wassermaenner



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