Re: gutachter und haftung


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 08 November, 2009 um 15:39:18

Antwort auf: gutachter und haftung von wassermaenner am 26 Oktober, 2009 um 19:54:05:

: hallo zusammen,
: folgende frage: angenommen man möchte ein haus kaufen und beauftragt einen gutachter/ sachverständigen damit, das haus zu beurteilen (bauschäden, welche renovierungen sind notwendig, ...), wie sieht das dann mit der haftung aus, wenn der gutachter grobe mängel am haus übersieht?
: vorausgesetzt, der gutachter wird offiziel beauftragt und erstellt ein schriftliches gutachten...
: vielen dank für eure hilfe!
: ach ja: habt ihr einen ahnung, was so ein gutachten kostet? finde ganz unterschiedliche angaben im netz.
: gruß, wassermaenner


Werter Forumsteilnehmer,
werte Forumsteilnehmerin,

es kommt immer darauf an, welchen Auftrag derjenige Welche hat.

Jedenfalls ist so, dass egal, was beauftragt worden ist, ordentlich und allumfänglich von dem Auftragnehmer (in dem Fall dem Sachverständigen oder dem Gutachter, was das gleiche ist) erfüllt und abgearbeitet werden muss.

Wenn er denn nun den Auftrag hat "alle" Mängel aufzunehmen und von der Summe her zu beziffern, dann sind das grundsätzlich alle und dafür haftet natürlich der Jenige welche, der diesen Auftrag in der Form annimmt.

Ein seriös arbeitender Sachverständiger wird aber einen solchen Auftrag erst gar nicht annhemen, weil dies unter anderem (für den Fall das er vom Gericht bestellt würde) ein Ausforschungsauftrag ist, den er nicht annehmen dürfte.

Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger dürfte zwar einen Ausforschungsauftrag abarbeiten, wird den Auftrag aber, wenn er seriös arbeitet, auch nicht annehmen, weil er den nie in der Lage sein würde abzuarbeiten und zu erfüllen. Versteckte Mängel wären dann nämlich mit berücksichtigt, wenn es in der Beauftragung "alle" Mängel heißt. Und die versteckten Mängel, kann er ja, wie das Wort schon sagt, nicht sehen, ohne zerstörende Untersuchungen anzustellen. Und selbst wenn er denn dann zerstörende Untersuchungen unternehmen würde, kann es durchaus sein, dass, wenn er an einer bestimmten Stelle nicht sucht, trotzdem, den dort versteckten Mangel nicht findet, er den aber nach dem Vertrag -weil "alle" Mängel- ja eigentlich finden müsste.

Ein seriös arbeitender Sachverständiger wird den auftrag nicht auf "alle", sondern auf "alle sichtbaren" Mängel beschränken.

Ob er schriftlich oder mündlich seine Angaben macht, spielt dabei nicht die Rolle. Er würde so oder so, ob nun schriftlich oder auch mündlich vereinbart, für seine Angaben haften.

Es empfiehlt sich natürlich -aus Gründen der Beweisbarkeit- den Vertrag und das Gutachten -wenn Sie denn ein Gutachten beauftragen wollen- schriftlich zu vereinbaren.

Es muss aber ja nicht immer ein perfekt ausgearbeitetes Gutachten sein.


Eine gutachterliche Stellungnahme reicht doch mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlich auch aus oder etwa nicht. Es kommt natürlich darauf an, wozu Sie denn die Angaben benötigen.

Der Unterschied zwischen Gutachten und einer kurzen, knappen gutachterlichen Stellungnahme ist der, dass eine Stellungnahme nicht so perfekt und bis in die Tiefe ausgearbeitet ist.

Da würde dann z. B. drin stehen, Riss in der Fassade beseitigen, 5.000,00 Euro.

Es steht aber nicht dabei, wie Sie diesen beseitigen sollen, weswegen es mithin darauf ankommt, welchen Zweck Sie mit der Ausarbeitung des Sachverständigen verfolgen.

In eoinem Gutachten haben Sie dann 2 Seiten, wo genau beschrieben wird, was da los ist und wie es zu beseitigen ist, nur, .............. brauchen Sie das?

Um die Kosten für derartige Sachverständigenaufgaben beziffern zu können, müsste man genauere Angaben zum Objekt und vor Allem über den Zustand des Objektes haben. Dafür muss man dies in der Regel bereits schon gesehen haben, um dazu Angaben machen zu können.

Die Kosten die für eine gutachterliche Stellungnahme anfallen belaufen/bewegen sich in meinem Sachverständigenbüro -je nach Objektgröße und Objektzustand- in der unteren Kategorie regelmäßig im Schnitt so ca. zwischen 350,00 Euro und 1.500,00 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer bei einem Einfamilienwohnhaus. Nach oben hin, sind in Einzelfällen natürlich ausreißer möglich und mithin keine Grenzen gesetzt.

Bei Gutachten liegen die unteren Kostengrößen so ca. zwischen 1.250,00 und 3.500,00 Euro. Auch hier sind nach oben hin keine Grenzen gesetzt.

Es gibt natürlich Gutachten die auch bei einem Einfamilienwohnhaus zwischen 10.000,00 Euro und 15.000,00 Euro gelegen haben, auch bis zu 60.000,00 Euro ist durchaus möglich aber beides nicht sie Regel. Solche teuren Gutachten zu erstatten gibt es aber nicht so oft.

Die Vergütung eines Sachverständigen liegt in der Regel um die 75,00 Euro zuzüglich Auslagenerstattung und Mehrwertsteuer.

Schauen Sie doch mal unter

www.baumängelforum.de


Da gibt es auch eine Spalte für Baumängelgutachten, vielleicht finden Sie da noch weitere Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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