Re: Illegaler Kellerraum


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Abgeschickt von Anders Leben am 02 November, 2009 um 10:50:16:

Antwort auf: Illegaler Kellerraum von Gerd Müller am 02 November, 2009 um 07:00:59:

Sind Sie sicher?
Evtl. hat man noch eine nachträgliche Genehmigung (z.B. nach einer Änderung der Pläne in diesem Punkt) eingeholt und vergessen, Sie zu informieren. Dazu würde ich zunächst die Unterlagen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde prüfen.
Wenn ernsthaft jemand fragt, erklären Sie, Sie würden eine bauliche Erweiterung erwägen.
Falls wirklich ungenehmigt:
Kellerräume werden in den Bebauungsplänen meistens nicht besonders reglementiert, vor allem dann nicht, wenn sie voll unter dem EG liegen (also nicht herausragen) und nicht durch Böschungen o.ä. belichtet und mit Aufenthaltsräumen ausgestattet sind.
Planungsrechtlich würde ich daher nicht unebdingt Probleme bei der Einholung einer nachträgl Genehmigung erwarten.

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