Re: Illegaler Kellerraum


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 04 November, 2009 um 13:48:23

Antwort auf: Re: Illegaler Kellerraum von Anders Leben am 02 November, 2009 um 10:50:16:

: Sind Sie sicher?
: Evtl. hat man noch eine nachträgliche Genehmigung (z.B. nach einer Änderung der Pläne in diesem Punkt) eingeholt und vergessen, Sie zu informieren. Dazu würde ich zunächst die Unterlagen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde prüfen.
: Wenn ernsthaft jemand fragt, erklären Sie, Sie würden eine bauliche Erweiterung erwägen.
: Falls wirklich ungenehmigt:
: Kellerräume werden in den Bebauungsplänen meistens nicht besonders reglementiert, vor allem dann nicht, wenn sie voll unter dem EG liegen (also nicht herausragen) und nicht durch Böschungen o.ä. belichtet und mit Aufenthaltsräumen ausgestattet sind.
: Planungsrechtlich würde ich daher nicht unebdingt Probleme bei der Einholung einer nachträgl Genehmigung erwarten.

: Vielleicht hilft Ihnen der Artikel:


Werte Forumsteilnehmer,

das würde ich ganz genau so sehen, wie es von andersleben beschrieben wurde.

Da gibt es noch ein neues Forum, welches erst seit ein paar Tagen online ist, schauen Sie doch zusätzlich dort mal rein, ob Sie dort auch fündig werden können.

www.baumängelforum.de

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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