Re: Gelegentliche Nutzung eines Gartenhauses im Grenzbereich zum Teetrinken


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Abgeschickt von K.D. am 03 November, 2009 um 16:55:32

Antwort auf: Re: Gelegentliche Nutzung eines Gartenhauses im Grenzbereich zum Teetrinken von Dirk Baumeister am 29 Oktober, 2009 um 23:37:22:

: formell gesehen: ja ... denn es ist ein Abstellraum beantragt und im Gartenhaus Tee trinken ist nun mal über die Bandbreite der Interpretation "Abstellraum" nicht gedeckt.

: : Gelegentliches Teetrinken im Gartenhaus auf der Grenze: Ist das schon eine unzulässige Nutzung ("Abstellraum")?...Auch wenn das Gartenhaus nicht die Kriterien eines Aufenthaltsraumes erfüllt?
: : Eine spannende Frage bei der Vielzahl der angebotenen schicken Gartenhäuschen.
: : Grüße
: : Mark N

Antwort: Alternativ sollte man die Teetasse in der Hand behalten, damit man sie im Abstellraum abstellen kann... Hihi





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