Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Oktober, 2009 um 23:37:22
Antwort auf: Gelegentliche Nutzung eines Gartenhauses im Grenzbereich zum Teetrinken von Mark N am 29 Oktober, 2009 um 14:55:43:
formell gesehen: ja ... denn es ist ein Abstellraum beantragt und im Gartenhaus Tee trinken ist nun mal über die Bandbreite der Interpretation "Abstellraum" nicht gedeckt.
: Gelegentliches Teetrinken im Gartenhaus auf der Grenze: Ist das schon eine unzulässige Nutzung ("Abstellraum")?...Auch wenn das Gartenhaus nicht die Kriterien eines Aufenthaltsraumes erfüllt?
: Eine spannende Frage bei der Vielzahl der angebotenen schicken Gartenhäuschen.
: Grüße
: Mark N