Gelegentliche Nutzung eines Gartenhauses im Grenzbereich zum Teetrinken


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Abgeschickt von Mark N am 29 Oktober, 2009 um 14:55:43

Gelegentliches Teetrinken im Gartenhaus auf der Grenze: Ist das schon eine unzulässige Nutzung ("Abstellraum")?...Auch wenn das Gartenhaus nicht die Kriterien eines Aufenthaltsraumes erfüllt?
Eine spannende Frage bei der Vielzahl der angebotenen schicken Gartenhäuschen.
Grüße
Mark N





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