Re: Umbau und wesentliche Änderung ... siehe auch


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 November, 2009 um 11:36:12

Antwort auf: Umbau und wesentliche Änderung von Baufex am 04 November, 2009 um 09:45:30:

http://nrw-baurecht.de/%C3%96ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/bestandsschutz-im-baurecht-was-ist-das--t138.html

: Ich finde nirgends eine genaue Definition einer wesentlichen oder nicht wesentlichen Änderung im Zusammenhang mit Umbauten an bestehenden Gebäuden. Die wäre aber wichtig, um entscheiden zu können, ob der Bestandsschutz für ein rechtmäßig errichtetes Gebäude erlischt oder weiter Bestand hat. Jemand da, der das erläutern kann? Es geht konkret um das Erschließen der beiden Geschoße über Treppen, die an anderer Stelle errichtet wurden. Es war dadurch keine neue Statik für das gesamte Gebäude erforderlich, die Standfestigkeit des Gebäudes war nie infrage gestellt.





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