Re: Gewährleistung - Schaden


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 04 November, 2009 um 13:41:56:

Antwort auf: Gewährleistung - Schaden von Liesel am 03 November, 2009 um 20:04:36:

: Im März 2008 wurde in unserer Wohnung ein edelstahl Multischacht Kamin eingebaut. Nun haben wir festgestellt, dass es dort wo der Schornstein zum Dach hinausgeht das Regenwasser hereinläuft. Das Regenwasser ist nun in den Bretterboden und vermutlich auch in die Dämmung gelaufen. So dass es an einer Stelle sogar in dem Wohnraum der Unter dem Dachboden ist runter getr0pft ist.

: Der Kaminbauer der hier anscheinend die Einblechung des Schornsteins nicht ordentlich gemacht hat muss diese doch nun nachbesseren, oder?

: Was ist aber mit meinem Bretterboden und der nassen Dämmschicht? Muss der Kaminbauer diesen Schaden auch ausbessern?

Werter Forumsteilnehmer,

Ihre Frage stellt eine Rechtsfrage dar, die nur von einem Juristen beantwortet werden darf. Befragen Sie einen Juristen.

Aber selbstverständlich muss muss Derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist aufkommen. In dem von Ihnen geschilderten Fall natürlich auch für den Folgeschaden, der daraus entstanden ist.


Schauen Sie doch mal unter

www.baumängelforum.de


Da gibt es auch eine Spalte für Versicherungsrecht, vielleicht finden Sie da noch weitere Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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