Re: Ist das ein gültiger Vertrag?


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 04 November, 2009 um 14:48:45

Antwort auf: Ist das ein gültiger Vertrag? von Tim am 30 Oktober, 2009 um 21:29:06:

: Hallo alle zusammen!
: Im Unterricht haben wir eine Diskussion zu folgenden beiden Fällen eröffnet. Als Hausaufgabe sollen wir uns Gedanken darüber machen.

: Fall 1:
: Der Bauunternehmer fragt den Auftraggeber während der Bauausführung, ob dieser nicht zu dem vorgesehenen Wohnhaus auch eine Garage haben möchte. Dies würde jedoch eine sofortige Anzahlung von 2.000€ erforderlich machen. Ohne ein Wort gibt der Auftraggeber dem Bauunternehmer 2.000€.

: Fall 2:
: Der Bauunternehmer bietet dem Auftraggeber an, ihm zusätzlich zu der vorgesehenen Wohnanlage eine Tiefgarage zum Preis von 50.000€ zu erstellen. Der Auftraggeber antwortet: „Ja gerne, wenn zu diesem Preis auf der Tiefgarage ein begrünter Kinderspielplatz gebaut wird.“

: Ist in diesen Fällen ein Vertrag zustande gekommen? Wenn ja, welcher Art? Begründen Sie Ihre Auffassung!

: Ja, das ist die Aufgabe. Ich habe keine Ahnung, wie man darauf kommt, dass das Verträge sein könnten. Verträge kommen doch erst zustande, wenn man etwas unterschreibt. Sprich: wenn man „Beweise“ vorweisen kann. Täusch ich mich da etwa?

: Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
: Vielen Dank
: Tim


Werte Forumsteilnehmer,

die Frage die hier eingestellt wurde ist eine Rechtfrage die nur von Juristen beantwortet werden darf. Suchen Sie sich Rat bei einem Juristen. Für technische Fragen befragen Sie einen Sachverständigen.

Müsste ich diese beantworten würde ich diese so beantworten.

Zu Frage 1:
Durch eine Überweisung von irgendetwas, wird kein Vertrag rechtsgültig begründet. Der Bauherr könnte sagen, das dies eine Zahlung für dei sontigen Bauleitungen wäre.

Wichtig ist einzig, was gesagt, besprochen und was davon wiederum -wenn auch mündlich- angenommen und somit besiegelt wurde.

Hinterher müssten denn dann auch noch alle bei der Wahrheit bleiben, damit die Nichtbeweisbarkeit -aus Gründen des mangelnden schriftlichen Vertrages- nicht zu Streitigkeiten führt.

Zumindest haben Sie nicht beschrieben, dass der Auftraggeber etwas zu dem Angebot gesagt hätte.

Ein Auftrag besteht halt in der Regel aus einem Angebot der Beauftragung und der Annahme dieses Auftrages. Daran fehlt es hier. Ob schriftlich oder mündlich spielt hier nicht die Rolle.

Mündliche Verträge sind auch Verträge.

Klar, der, der sich darauf beruft, muss es hinterher z. B. bei Gericht beweisen. Aber dies ist eine andere Frage, die nichts mit der von Ihnen eingestellten Frage zu tun hat. Natürlich ist auch klar, dass, wenn Sie es nicht beweisen können, dass Sie einen mündlichen Auftrag hatten, die Karten für Sie sehr schlecht stehen.

NEIN, KEIN VERTRAG.


Frage 2:

Der Auftragnehmer bzw. Unternehmer hätte noch annehmen müssen, wie zuvor erklärt. Dies fehlt hier.

Somit,

NEIN, KEIN VERTRAG!


Auch mündliche Verträge sind Verträge, die Frage ist nur, was Sie davon beweisen können.


Schauen Sie doch auch mal unter

www.baumängelforum.de


Da gibt es ggf. auch eine Spalte für Bauvertragsrecht, vielleicht finden Sie da noch weitere Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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